Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG)
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln hat für uns oberste Priorität. Unser Erfolg basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreiben wir ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir die Möglichkeit zur anonymen Meldung anbieten.
Benachteiligungen von Hinweisgebern und allen Personen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Um die Unabhängigkeit bei der Untersuchung zu wahren, haben wir mit der pitcom GmbH einen unparteiischen Dritten beauftragt als Meldestelle zu fungieren. Die Spezialisten für Datenschutz prüfen alle Meldungen und wahren dabei höchste Vertraulichkeit.
Zur Abgabe von Meldungen nutzen Sie einfach unser online Hinweisgebersystem unter: https://hinweis.pitmodule.de/strassenbahn-plauen/